Ostern im Zeichen von Corona

Das Osterwochenende steht bevor. Damit die vergleichsweise hoffnungsvolle Entwicklung der Covid 19-Neuinfektionen und Genesungen anhält, lautet die Devise „Durchhalten“.
Es gibt die fünf bekannten Gründe laut Verordnung unter denen das Betreten öffentlicher Orte gestattet ist:
1) zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
2) zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen
3) zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
4) für berufliche Zwecke
5) im Freien alleine, mit im gemeinsamen Haushalt lebende Personen oder mit Haustieren (mit Abstand von einem Meter zu haushaltsfremden Personen).
Klar ist: den Juristen wird nicht langweilig werden. Wichtiger ist: bleiben Sie und Ihre Liebsten gesund und kommen Sie gut durch diesen „seltsamen, schmerzvollen, unwirklichen Frühling 2020“. Frohe Ostern!