Automatische Aufhebung von Testamenten

Die Erbrechtsreform bringt eine weitere Neuerung: letztwillige Verfügungen, die zugunsten eines Ehepartners, eines eingetragenen Partners oder eines Lebensgefährten errichtet wurden, werden durch die rechtskräftige Scheidung der Ehe, Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft automatisch aufgehoben.

Bisher gab es diesen Automatismus nicht und musste eine letztwillige Verfügung ausdrücklich widerrufen werden.

Sollte es jedoch – entgegen der gesetzlichen Anordnung – gewünscht sein, dass auch nach Scheidung bzw Auflösung der frühere Partner laut der letztwilligen Verfügung erben soll, so muss dies ausdrücklich festgehalten werden.